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Gefährdungsbeurteilung
Sensiblisierung und Haftungsreduzierung

Seit vielen Jahren fordern Unfallkassen und Unfallverbände Indoor-Prüfungen für Spiel-und Sportgeräte in Kindertagesstätten und Kinderkrippen – aus gutem Grund: Leider beweisen heftige Unfälle immer wieder die Notwendigkeit dieser Kontrollen. Dennoch ist die Pflicht für die Indoor-Prüfungen häufig auf der Leitungsebene der Einrichtungen nicht abschließend bekannt.

Unser Apell: Spiel- und Sportgeräte gehören nicht nur in der Schule, sondern auch in diesen Einrichtungen regelmäßig auf den Prüfstand!

Was sagt der Gesetzgeber?

Bei Indoor-Prüfungen gilt weniger die DIN EN 1176/1177 sondern vielmehr die DGUV-Regel 102-601 „Schulen“ und die DGUV-Regel 102-602 „Kindertageseinrichtung“. Zusätzlich findet im übertragenden Sinne die DGUV-Information 202-044 „Sportstätten und Sportgeräte“ Anwendung.

Wer darf die Prüfung durchführen?

Für die eigentliche Prüfung braucht es nach der Technischen Regel für Betriebssicherheit eine „befähigte Person“ (TRBS 1203).

Unsere Leistungen

Wir schauen ganz genau hin und prüfen nicht nur Einzelgeräte, sondern mit unserer Gefährdungsbeurteilung betrachten wir die gesamte Einrichtung Ihres Indoor-Spielplatzes. Wir sensibilisieren das (Leitungs-)Personal vor Ort und unterstützen dabei, dass der tägliche Ablauf sicherer wird.

Nehmen Sie die Risiken Ihres Indoor-Spielplatzes unbedingt ernst. Jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren!