Sie führen regelmäßig Kontrollen Ihrer Spiel- und Sportgeräte in Ihren Kindergärten, Krippen, Schulen und Horten im Innen- und Außenbereich durch?
Sie prüfen auch regelmäßig die gesamte Sicherheit der Einrichtungen?
Sie dokumentieren nachweislich alle Prüfungen?
Um Unfälle und die einhergehende Haftung zu reduzieren, ist die Sicherstellung Ihrer Pflichten maßgebend.
Führen Sie eine Qualitätssicherung durch!
Warum?
Trotz gesetzlicher Vorgaben und Vorschriften der Unfallkassen stellen wir bei unseren Kontrollen häufig fest, dass z.B. Zugänge zur Einrichtung nicht gesichert, Fluchtwege verstellt oder verschlossen sind oder Gerätehäuser mit zu dünnem Fensterglas aufgestellt werden.
Das sind nur zwei Beispiele – die aber lebensbedrohlich sein können.
Ein Kindergarten oder ein Hort, der eine Gefahrenlage schafft oder andauern lässt, muss per Gesetz die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern (Vgl. § 823 Abs. 1 BGB). Neben dem BGB sind auch die Vorschriften der Unfallkassen (SGB VII, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheitsgesetz) rechtsbindend. Tun die Verantwortlichen nicht alles, um Gefahren abzuwenden, sind sie mitunter sogar persönlich haftbar.