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Gefährdungsbeurteilung
Sensiblisierung und Haftungsreduzierung

Sie führen regelmäßig Kontrollen Ihrer Spiel- und Sportgeräte in Ihren Kindergärten, Krippen, Schulen und Horten im Innen- und Außenbereich durch? 

Sie prüfen auch regelmäßig die gesamte Sicherheit der Einrichtungen? 

Sie dokumentieren nachweislich alle Prüfungen? 

Um Unfälle und die einhergehende Haftung zu reduzieren, ist die Sicherstellung Ihrer Pflichten maßgebend. 

Führen Sie eine Qualitätssicherung durch! 

Warum? 

Trotz gesetzlicher Vorgaben und Vorschriften der Unfallkassen stellen wir bei unseren Kontrollen häufig fest, dass z.B. Zugänge zur Einrichtung nicht gesichert, Fluchtwege verstellt oder verschlossen sind oder Gerätehäuser mit zu dünnem Fensterglas aufgestellt werden. 

Das sind nur zwei Beispiele – die aber lebensbedrohlich sein können. 

Ein Kindergarten oder ein Hort, der eine Gefahrenlage schafft oder andauern lässt, muss per Gesetz die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern (Vgl. § 823 Abs. 1 BGB). Neben dem BGB sind auch die Vorschriften der Unfallkassen (SGB VII, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheitsgesetz) rechtsbindend. Tun die Verantwortlichen nicht alles, um Gefahren abzuwenden, sind sie mitunter sogar persönlich haftbar.  

Unsere Leistungen im Überblick 

Gefährdungsbeurteilungen für die gesamte Einrichtung werden in folgendem Rahmen durchgeführt: 

  • DGUV Vorschriften 1 und 82  
  • Landesbauordnung 
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR 
  • Bodenbeläge im Innen und Außenbereich DGUV Regel 108-003   
  • Geländer und Handläufe DGUV Information 208-005   
  • Verglasung DGUV Information 202-087   
  • Brandschutzordnung DIN 14096   
  • Treppenschutzgitter DIN EN 1930  

Spiel- und Sportgeräte werden gesondert wie folgt geprüft: 

Prüfung im Außenbereich: 

  • Spielplatzgeräte nach DIN EN 1176 und DIN EN 1177    
  • Fitnessgeräte und Multisportanlagen nach DIN EN 16630 und DIN EN 15312    
  • Öffentliche Skateanlagen nach DIN EN 14974    
  • Parkour-Anlagen nach DIN EN 16899    

Prüfung im Innenbereich:    

  • Schulen nach DGUV Regel 102-601    
  • Kindertageseinrichtungen nach DGUV Regel 102-602    

Prüfung im Innen- und Außenbereich:

  • Sportstätten und Sportgeräte nach DGUV-Information 202-044   

Mit der P3N AG auf Nummer Sicher gehen

Gemeinsam schützen wir Ihre betreuten Kinder durch regelmäßige sach- und fachkundige Prüfungen Ihrer Einrichtung – so wie es der Gesetzgeber vorschreibt. Für die Durchführung dieser Prüfungen haben wir qualifizierte und sehr erfahrene Sachverständige im Einsatz, die wir ständig aus- und weiterbilden.  

Unsere Stärken 

  • Jahrelange Erfahrung in der Bewertung von Betreiber- und Verkehrssicherungspflichten 
  • Zertifizierung, Kompetenz und Genauigkeit 
  • Regelmäßige Weiterbildungen 

Ihre Vorteile 

  • Sie schützen Ihre Ihnen anvertrauten Kinder vor realen Gefahren. 
  • Sie kommen Ihren gesetzlichen Pflichten nach. 
  • Sie schützen sich persönlich vor Haftungsforderungen (Exkulpation). 

Rechtskonforme Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, leicht verständlich („Ampelprinzip“) inkl. Handlungsempfehlungen.

Nehmen Sie die Risiken Ihres Indoor-Spielplatzes unbedingt ernst. Jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren!